Ihre auf Erbschaft und Schenkung spezialisierte Steuerkanzlei
Wir helfen Ihnen dabei, Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zu vermeiden!
Unsere LeistungenDie Säulen unserer Arbeit

DAFÜR STEHE ICH EIN
LÖSUNGEN FÜR IHR ANLIEGEN
Ich habe mich ausschließlich auf die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer fokussiert. Wir wissen, was unsere Mandanten wollen und wie wir die passende Lösung finden.
„Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat auch das Recht Steuern zu sparen.“ Das hat Altbundeskanzler Helmut Schmidt einmal gesagt. Diese Steuersparrechte bei Erb- und Schenkungsfällen erarbeite ich für meine Mandanten. Dabei gibt es weit mehr Steuervergünstigungen und Gestaltungsmöglichkeiten, die Erbschafts- und Schenkungsteuer zu verhindern, als von vielen angenommen. Nicht nur bei der Nachlassplanung, sondern auch nach dem Erbfall kann man auf rechtssichere Weise die drohende Vermögensbesteuerung abwenden.Sprechen Sie mich einfach an. Gerne zeige ich Ihnen dar, wie sich Ihr Steuerproblem lösen lässt.
Ihr
Hergen Kassuba
Unsere Arbeitsgebiete

Erbschaftsteuer vermeiden
Legel aber zulässig!
Eins vorab: vermeiden lässt sich Erbschaftsteuer nicht, denn das Finanzamt hat einen gesetzlich klar definierten Anspruch darauf. Fällt eine Erbschaft an, geht es zwangsläufig auch um das Thema Erbschaftssteuer. Frage ist nur, wie die Erbschaft organisiert wird und was man tun kann, um die Ansprüche des Finanzamtes mit den Interessen von Erblassern und Erben ebenso korrekt wie kreativ abzustimmen.
Schenken statt erben
Rechtzeitig Erbschaftsteuer vermeiden
Wer als Erblasser seinen Nachlass schon zu Lebzeiten regeln möchte, dem steht mit dem Instrument der Schenkung ein wichtiges und vor allem völlig legales Instrument zur Regelung einer anstehenden Erbschaft zur Verfügung. Mit einer Schenkung lassen sich später Forderungen nach Erbschafssteuer regulieren. Ein Freibrief für eine steuerbefreite Nachlassregelung ist die Schenkung aber nicht.


Unternehmensnachfolge
Regeln Sie das noch selbst!
Hier geht es um viel mehr als um ein monetäres Erbe: Wer sein Unternehmen der nächsten Generation übergibt oder die Verantwortung komplett neu organisieren will, der muss schon zu Lebzeiten die notwendigen Weichen stellen, um sein Lebenswerk auf einen personellen Neuanfangs vorzubereiten. Wir begleiten Sie bei der Planung von rechtssicheren und finanziell vorteilhaften Regelungen zur Unternehmensnachfolge.
Erbschaft international
Fallstricke und Möglichkeiten bei grenzüberschreitenden Erbschaften
Wir leben in modernen Zeiten – aber Grenzen verschwinden nicht einfach. Bei der Nachlassverwaltung und -regelung gibt es schon innerhalb der EU nationale Unterschiede zu berücksichtigen. Schwierig wird es dann vollends außerhalb der EU-Grenzen. Der Brexit hat viele deutsch/englische Familiensysteme vor erbrechtliche Probleme gestellt – die wir gemeinsam mit Ihnen lösen können.


Erbschaft antreten oder ausschlagen?
Von Meldepflichten zu Pflichtteilsregelung – Das Erbrechts-ABC
Worum geht es überhaupt? Viele Erben stehen vor einem Tag auf den Anderen vor der Situation, sich mit Nachlassthemen beschäftigen zu müssen. Fällt Erbschaftsteuer an, sollte ich das Erbe besser ausschlagen? Welche Folgen haben falsche und richtige Entscheidungen? Der Standard-Berater kommt hier schnell an seine Grenzen. Kassuba ist spezialisiert auf das Erbrecht. Erbrechtberatung bestimmt unser Tagesgeschäft.
Legal erben / Selbstanzeige
Ein Minenfeld: Der Erbfall als Risiko
Wer erbt unterliegt einer Art Fluchtreflex: Möglichst viel soll vor dem Finanzamt verborgen werden, damit man die Erbschafsteuer spart. Das ist menschlich, aber der völlig falsche Ansatz: In vielen Fällen sorgt eine qualifizierte Selbstanzeige nicht nur für Klarheit, Rechtssicherheit und Vermeidung von Repressalien – sie sorgt auch dafür, dass Erben ein belastendes und vor allem für die Zukunft wichtiges Thema von Anfang an in guten Händen wissen.


Wer zahlt Erbschaftsteuer?
Ich dachte, da wäre mehr übrig geblieben…!
Nicht jeder der erbt, zahlt Erbschaftsteuer. In den meisten Nachlassangelegenheiten fällt gar keine Erbschaftsteuer an – z.B. wenn der Ehepartner oder die Kinder erben. Wenn allerdings an Nichten, Neffen oder Enkel, vielleicht sogar an Freunde vererbt wird, dann schmelzen Freibetragsgrenzen hinweg. Gern klären wir für Sie kostenlos und unverbindlich per Mail, ob und in welcher Höhe für Sie Erbschaftsteuer anfallen könnte.