Erbschaft antreten oder ausschlagen?
Erben bringt oftmals statt unverhofftem Reichtum noch viel unverhofftere Pflichten, die dann nicht ganz so angenehm sind Wer etwas erbt, der erhält nicht nur das Vermögen, sondern übernimmt auch die Schulden des Verstorbenen. Wird das Erbe angenommen, dann muss der Erbe anstehende Verbindlichkeiten, die der Erblasser zu Lebzeiten nicht abtragen konnte, aus seinem Privatvermögen bezahlen – oftmals reicht das geerbte Geld nicht aus, um die ererbten Schulden zu bezahlen. In solchen Fällen empfiehlt es sich, das Erbe auszuschlagen.Dazu hat der Erbe exakt 6 Wochen Zeit, Ablehnen kann er eine Erbschaft nur innerhalb dieser Frist ab Testamentseröffnung.
Anstelle des Erbes können auch die nächsten in der Erbfolge das Erbe annehmen - oder ausschlagen. Der Staat erbt, falls sich niemand zur Verfügung stellt - muss aber die Schulden nicht abtragen.
Gern beraten wir Sie zu allen Themen rund um das Ausschlagen und/oder Annehmen eines Erbes.