Ihre auf Erbschaft und Schenkung spezialisierte Steuerkanzlei
Wir helfen Ihnen dabei, Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zu vermeiden!

DAFÜR STEHE ICH EIN
LÖSUNGEN FÜR IHR ANLIEGEN
Ich habe mich ausschließlich auf die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer fokussiert. Wir wissen, was unsere Mandanten wollen und wie wir die passende Lösung finden.
„Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat auch das Recht Steuern zu sparen.“ Das hat Altbundeskanzler Helmut Schmidt einmal gesagt. Diese Steuersparrechte bei Erb- und Schenkungsfällen erarbeite ich für meine Mandanten. Dabei gibt es weit mehr Steuervergünstigungen und Gestaltungsmöglichkeiten, die Erbschafts- und Schenkungsteuer zu verhindern, als von vielen angenommen. Nicht nur bei der Nachlassplanung, sondern auch nach dem Erbfall kann man auf rechtssichere Weise die drohende Vermögensbesteuerung abwenden.Sprechen Sie mich einfach an. Gerne zeige ich Ihnen dar, wie sich Ihr Steuerproblem lösen lässt.
Ihr
Hergen Kassuba
Erbschaftsteuererklärung - Erstellung und Abgabe
Nach dem Antreten eines Erbes wird eine Erklärung zur Erbschaft notwendig, damit das Finanzamt die Erbschaftssteuer berechnen und gegebenfalls erheben kann. Wir kümmern uns in Ihrem Auftrag darum und kontrollieren auch die Zulässigkeit der Ansprüche der Behörde. Unter Umständen legen wir Einspruch ein.
Schenkungsteuererklärung - Erstellung und Abgabe
Schenkungen sollten nicht nur gut bedacht sein, sondern auch korrekt den zuständigen Behörden gemeldet werden. Ob eine Schenkungssteuererklärung notwendig ist, klären wir ebenso ab wie den Umfan einer notwendigen Erklärung an das Finanzamt. Wir prüfen den Anspruch an Sie und legen gegebenenfalls Widerspruch ein.
Gewährleistung von Rechtssicherheit
Ganz wichtig rund um eine Erbschaft: Machen sie sich nicht angreifbar. Sowas kann teuer werden, ist im Detail immer wiedr Anlass für Prüfungen und lohnt sich niemals. Wir sorgen dafür, dass wir uns gemeinsam kreativ im Rahmen der Gesetzlichen Möglichkeiten bewegen. Und nicht nur dass: Wir sind auch regressprlichtig wenn mal etwas passsiert - das gibt Ihnen die Sicherheit, die Sie in diesen Zeiten brauchen.
Erwerbsanzeige Erstellung und Abgabe
Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb ist vom Erwerber binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Die Anzeige erfolgt formlos. Die Mindestanforderungen an die Erwerbsanzeige regelt § 30 Abs. 4 Erbschaftsteuergesetz.
Prüfung von Steuerbescheiden und Einsprüche
Vor dem Steuerbescheid ist nach dem Steuerbescheid! Will heißen: Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Erstellung der Anmeldungen zu Erbschaft oder Schenkung, sondern auch bei der abschließenden Prüfung der Bescheide. Vielfach setzt das Finanzamt Summen ein, die nicht immer passen und durch einfache Einsprüche oder aber durch ein juristisches Verfahren korrigiert werden müssen. Wir vertreten Sie auch vor dem Finanzgericht.
Beratung zur Ausnutzung von Freibeträgen und Steuervergünstigungen
Nicht immer sind Erben oder beschenkte sich über die Höhe von freibeträgen im klaren - dies geht in beide Richtungen: Mal wird zu euphorisch hochgerechnet, mal zu pessimistisch eine viel zur hohe Abgabe bef
Unternehmensnachfolge und Optimierung von Nachfolgeplanungen
Sicherlich haben Sie sich schon Gedanken über Ihre Nachfolge in Ihrem Unternehmen, Ihrer Stiftung oder ihrem Family Office gemacht. In aller Regel gibt es neben vielen praktischen Aspekten auch unterschiedlichste steuerliche Belange zu bedenken. Gern unterstützen wir Sie dabei
Die Säulen unserer Arbeit
Gesamte Korrespondenz mit Finanzamt
Bei der Kommunikation mit Behörden - insbesondere mit Finanzämtern - sind grundsätzlich dann Schwierigkeiten zu erwarten, wenn es kompliziert wird. kein Finanzamt macht Ihnen böswillig Schwierigkeiten - aber manchmal versteht man sich nicht! Wir helfen und begleiten Sie bei der kompletten Korrespondenu mit Ihrem Finanzamt.
Steuergünstige Bewertung von Immobilien und Vermögen
Es ist nicht immer alles so exakt zu bestimmen wie der Inhalt eines Sparschweins. Immobilien und sonstiges Vermögen müssen aber exakt und vor allem nachvollziehbar bewertet werden. Hier ergibt sich großer Spielraum für die Gestaltung von Lösungen zur Steuervermeidung.
Nachlassplanung - Nachlassverzeichnis / Aufstellung
Richtige Testamentgestaltung zur vollen Steuervermeidung - eine knappe Überschrift für ein wirklich im besonderen Einzelfall sehr komplkexes Thema. Machen Sie sich zu Lebzeiten Gedanken über Ihren Nachlass und finden Sie mit uns Wege zur optimalen Nachlassgestaltung.
Internationales Erbschaftsteuerrecht
Seit Gründung unserer Kanzlei haben wir uns insbesondere im internationalen Steuerrecht größtmögliche Expertise erarbeitet. Insbesondere der Brexit hat für eine Vielzahl von neuen Themen gesorgt, mit denen wir uns augfgrund unserer Erfahrungen mit grenzüberschreitenden Steuerangelegenheiten auch außerhalb der EU sehr gut auskennen.
Gestaltungslösungen zur Vermeidung von Erbschafts- und Schenkungsteuer
Vor und nach dem Tod des Erblassers gibt es eine ganze Reihe von Optimierungsmöglichkeiten zur legalen Verhinderung von Steuern bei Erbe und Schenkung. gern machen wir Ihnen diese Rechnung auf
Straffreie Selbstanzeige
Legalisierung von bisher unversteuerten Vermögen ist durch eine sogenannte Selbstanzeige möglich. Gern sind wir Ihnen dabei behilflich. Ein auch wichtiger Dienst: Wir erklären Ihnen, wann und ob überhaupt eine Selbstanzeige vorgenommen wird. Die Straffreiheit bezieht sich übrigens nicht auf echte Steuerkriminalität.
Ihr Weg zu uns - in 3 Schritten
Kontakt aufnehmen
Rufen sie uns einfach an oder schreiben mir eine E-Mail. Teilen Sie mir am besten kurz mit, was Ihr Anliegen ist. Ein Stichwort oder eine kurze Beschreibung Ihrer Frage oder des Problems reicht aus (z.B. Steuerliche Fragen zum Testament, Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer vermeiden, Erbschaftsteuererklärung, Nachfolge steuerlich optimal regeln).KontaktErstberatungsgespräch
Wir vereinbaren einen Termin und besprechen Ihre Sache. Oft können wir bereits in dem ersten Gespräch viele Fragen klären, Problemlösungen darstellen und die notwendigen weiteren Schritte aufzeigen und erläutern. Ich informiere Sie auch genau über unsere Kosten für den Fall, dass Sie uns mit der weiteren Steuervertretung beauftragen.Steuervertretung
Ich werde für Sie in der Erb- oder Schenkungssache tätig. In der Regel müssen sich unsere Mandanten dann um nichts weiter kümmern. Wir sorgen für die erforderliche Rechtssicherheit und veranlassen alle in Ihrem Fall nötigen Maßnahmen. Häufig geht es hier um die richtige Gestaltung, damit drohende Erb- oder Schenkungssteuer verhindert wird.Body bitte noch eingliedern