Optimieren
Sie haben Summe X geerbt? Je nach Verwandschaftsgrad und Verhältnis zum Erblasser fällt zwangsläufig Erbschaftsteuer an. dabei stehen den einzelnen gruppen Freibeträge zu, die es zu erklären gibt. Dies geschieht im Rahmen einer Erbschaftsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt.
Wären die verhältnisse immer so einfach, wie es der Gesetzgeber gern hätte, dann müsste eine solche Erklärung gar nicht abgegeben werden.
Dem Optimieren eines Erbes sind aber nach dem Tod des Erblassers enge Grenzen gesetzt. Besser ist es, Erbangelegenheiten vor dem Tod des Erblassers zu regeln und hier weitaus kreativere Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen
Das Prinzip unserer Arbeit
Ihr Weg zu uns - in 3 Schritten
1.
Kontakt aufnehmen
Rufen sie uns einfach an oder schreiben mir eine E-Mail. Teilen Sie mir am besten kurz mit, was Ihr Anliegen ist. Ein Stichwort oder eine kurze Beschreibung Ihrer Frage oder des Problems reicht aus (z.B. Steuerliche Fragen zum Testament, Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer vermeiden, Erbschaftsteuererklärung, Nachfolge steuerlich optimal regeln).Kontakt2.
Erstberatungsgespräch
Wir vereinbaren einen Termin und besprechen Ihre Sache. Oft können wir bereits in dem ersten Gespräch viele Fragen klären, Problemlösungen darstellen und die notwendigen weiteren Schritte aufzeigen und erläutern. Ich informiere Sie auch genau über unsere Kosten für den Fall, dass Sie uns mit der weiteren Steuervertretung beauftragen.3.